Der Petitions-Ausschuss des Deutschen Bundestages lehnte die Veröffentlichung der Petition ‚Forderung zur Schaffung einer eigenen Strafrechtsnorm ‚Mobbing’ oder eines Qualifikationstatbestandes im Rahmen der Körperverletzungsdelikte gem. §§ 223 StGB, insbesondere der §§ 224 oder 226 StGB, zur Sanktionierung von Mobbing als Form psychischer Gewalt’ ab. Auch ein Weg, dem Volk das Maul zu stopfen…
Ablehnender Bescheid des Petitions-Ausschusses zum Download
Meine Antwort an den Petitions-Ausschuss zum Download
Es stellt sich die Frage:
Wenn die Herrschaften Minister irgendwann oft genug wiederholen:
‚Die Erde ist eine Scheibe!’ – stimmt der Petitionsausschuss dann auch zu?
Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.