Völlig unzureichende Wahrnehmung der Rechte von Mobbing-Opfern durch die Justiz
Das ist der Tenor des Schreibens, dass ich an Herrn Kutschaty sende. Ich übersende auch ihm eine Kopie meiner kompletten Akte mit folgendem Anschreiben:
Sehr geehrter Herr Kutschaty,
heute wende ich mich in einer Angelegenheit an Sie, die bei mir einfach nur Fassungslosigkeit erzeugt.
Ich bin zwischen Sommer 2007 und Februar 2009 im Sportverein derart gemobbt worden, dass meine Gesundheit darunter nicht unerheblich gelitten hat. Als krönenden Abschluss verweigerte man mir in diesem Verein einige meiner Grundrechte, wodurch meine verbale Hinrichtung ermöglicht wurde.
Ich bin einen sozialen Tod gestorben – und wenn auch Juristen so etwas belächeln: ich leide darunter. Bis heute. Massiv!
Nach Veröffentlichung meiner Mobbing-Tortur wurde ich anonym aus diesem Verein heraus bedroht, was mich veranlasste, mich an die Justiz zu wenden. Seit August 2009 versuche ich nunmehr eine Strafverfolgung der Täter, zunächst wegen übler Nachrede und Verleumdung, im Folgenden wegen Nötigung und Körperverletzung zu erreichen. Vergeblich!
Dass die Anzeigefrist für ehrverletzende Taten nur drei Monate beträgt, wodurch die Täter weitaus besser geschützt sind als das Opfer, ist ein Skandal an sich – Wo ist der Staat, der meine Würde schützt?
Dass aber im weiteren Verlauf für mich zu keinem Zeitpunkt der Eindruck entstand, dass aufgrund meines Befindens – Schlafstörungen, Gewichtsverlust, Sodbrennen, Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Haarausfall, Juckreiz, depressive Verstimmungen, Schüttelfrost, Panik-Attacke, unerklärlich frühes Auftreten eines Grauen Star – seitens der Behörden irgendein Interesse an einer Strafverfolgung der Täter wegen Körperverletzung bestand, ist einfach nur empörend.
Nicht Mediziner haben beurteilt, ob es wohl einen Zusammenhang zwischen den vorgenannten Beeinträchtigungen und dem Mobbing gibt. Nein! Juristen waren das. Es wurden zwecks Klärung nicht einmal die Namen meiner Ärzte erfragt.
Als ich bei meinem ersten Kontakt mit der Essener Staatsanwaltschaft den Begriff ‚Mobbing’ ausgesprochen hatte, erhielt ich die Erwiderung: ‚Ach Mobbing. Das ist ja auch so’n Modewort.’… – Kommentar überflüssig.
Ich habe für die Vorgehensweise der Behörden nicht das geringste Verständnis. Eine Rechtsmittelbelehrung (anliegend), die von vornherein die Ahndung einer Körperverletzung ausschließt, ist lächerlich. Ich füge den Schriftwechsel bei und bitte um Ihre Stellungnahme.
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