Zur Forderung „Strafrecht gegen Mobbing“:
[…] Ein strafrechtlicher Schutz gegen Formen aggressiven Mobbings steht bereits jetzt ausreichend zur Verfügung. […] Ein darüber hinausgehender strafrechtlicher Schutz erscheint auch nicht erforderlich. […]
Zur Forderung „Strafrecht gegen Mobbing“:
[…] Ein strafrechtlicher Schutz gegen Formen aggressiven Mobbings steht bereits jetzt ausreichend zur Verfügung. […] Ein darüber hinausgehender strafrechtlicher Schutz erscheint auch nicht erforderlich. […]
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Vielen Dank für diese Stellungnahme.
Ich empfehle Ihnen, Ihre bemerkenswerte Auffassung jenen ins Gesicht zu sagen, deren Angehörige allem bestehenden Schutz zum Trotze in den Tod gemobbt wurden.