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Bundesministerium der Justiz

Zur Forderung “Strafrecht gegen Mobbing”: 

[…] Zwar kennt das Strafrecht […] keinen besonderen Tatbestand gegen Mobbing. […] Im Hinblick auf diese Rechtslage wird derzeit auch weiterhin kein Bedürfnis für die Schaffung eines zusätzlichen eigenständigen Straftatbestandes gegen Mobbing gesehen.

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1 Antwort auf “Bundesministerium der Justiz”

  1. Ilia sagt:

    Vielen Dank für die unerwartet rasche und umfangreiche Antwort.

    Leider haben Sie mir ein standardisiertes Schreiben gesandt, meine Fragen jedoch nicht beantwortet (vgl. Schreiben vom 8. September 2005 Brigitte Zypries an die BAG gegen Mobbing, Berlin).

    Sie gestatten sicher, dass ich darauf nochmals zurückkomme

    >>>Hinweis: das vorgenannte Schreiben Zypries aus 2005 entsprach nahezu wörtlich der Antwort des Ministeriums an mich und war ursprünglich hier verlinkt. Warum ich den Link entfernt habe, lesen Sie hier (Download als PDF).<<<

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