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Die neue Satzung
Im KanuKlub Ruhr hat man den Mitgliedern eine neue Satzung zur Genehmigung vorgelegt. Ich hatte Gelegenheit diese zu lesen und weiß nicht, ob ich lachen oder schreien soll…
Der Vorstand dieses kleinen, überschaubaren Vereins lässt seine diktatorischen Züge offenbar werden:
Der Vorstand räumt sich das Recht ein, im Alleingang nach individuell festgelegter Gastzeit über die Aufnahme neuer Mitglieder zu entscheiden. - Wen interessiert schon die Meinung der Mitgliedschaft?
Als Grund für den Ausschluss eines Mitgliedes reicht es, wenn 10% der Mitglieder diesen beantragen. - Da der Vorstand aus 8 Personen besteht, fehlen da gerade noch 2-3 Angehörige und schon sind die 10 % erreicht…
Auch die Entscheidung über den Ausschluss will der Vorstand im Alleingang treffen können… - kriech mir in den
, sonst bist Du weg vom Fenster!
Selbst innerhalb des Vorstandes behält man sich - nach Entknotung des dort verwendeten Amtsdeutschs - Entscheidungen nahezu im Alleingang vor…
So räumt der Vorstand sich selbst das Recht ein, ein durch die Mitgliederversammlung ordentlich gewähltes Vorstandsmitglied aus diesem zu entfernen… - wozu wählt die Mitgliedschaft eigentlich noch?
Selbst für zunkünftige Satzungsänderungen hat man sich ein Hintertürchen eingebaut - nicht schlecht…
Die Jugend wählt jährlich einen Jugendsprecher, die Mitgliederversammlung einen Jugendwart für zwei Jahre - nun, das habe ich noch nicht so ganz verstanden…
Und endlich wird auch schriftlich grünes Licht gegeben für so genannte “Auslagenerstattung”.
Da Alexis sich seinerzeit bei mir lautstark über die Fahrtkosten ausgelassen hat, die ihr entstehen, wenn sie die schwere Last auf sich nimmt, den Verein aufzusuchen, kann sie zunkünftig endlich ruhigen Gewissens ihr eigenes Portemonnaie auf Kosten des Vereins entlasten.
Alles in allem könnte man viel Papier und Tinte sparen, wenn diese Satzung zusammengefasst würde:
§1 Der Vorstand darf alles und hat alle Rechte
§2 Wer dem Vorstand nicht ordentlich in den Allerwertesten kriecht, am Ende noch selber denkt, wird erschossen…
…na, da hat man doch was. Da hat man was fürs Leben!
Fehlt eigentlich nur noch die Pflicht des Führergrußes, wenn ein Vorstandsmitglied das Gelände betritt…
Zwar weiß ich nicht, ob diese Satzung von der Mitgliederversammlung angenommen wurde, aber der Vorschlag allein ist wohl mindestens sittenwidrig!
Aber das Motto dieses Vorstandes habe ich ja bereits in meinem Buch in Worte gefasst:
“solvite et laborate! - Zahlt und arbeitet! …und haltet artig die Schnauze!”
vgl.: Entmündigung der Mitglieder
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