Zur Forderung „Strafrecht gegen Mobbing“:
[…] Zwar kennt das Strafrecht […] keinen besonderen Tatbestand gegen Mobbing. […] Im Hinblick auf diese Rechtslage wird derzeit auch weiterhin kein Bedürfnis für die Schaffung eines zusätzlichen eigenständigen Straftatbestandes gegen Mobbing gesehen.



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