…wieder einmal…
Wieder einmal wurde das Begehren,
ein wirksames Anti-Mobbing-Gesetz für Deutschland zu beschließen,
abgelehnt.
Dieses Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erhielt ich gestern per Post:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat es endlich geschafft,
meine Eingabe vom 02.07.2014
zu beantworten.
Noch einmal wird bestätigt, dass meinem Wunsch, diese Petition zu veröffentlichen, nicht entsprochen wurde – ist ja schließlich nicht von allgemeinem Interesse…
Wieder einmal wird diese perfide Form von Gewalt als ‚zwischenmenschlicher Konflikt‘ verharmlost…
Wieder einmal wird betont, dass ja schließlich nach geltendem Recht auch jetzt schon Mobbing-Handlungen strafrechtlich geahndet werden können – wohlgemerkt als einzelne ‚Taten‘ – obwohl man tatsächlich einräumt, dass der ‚negative Effekt‘ (wie niedlich sich das anhört) ‚erst durch die Zusammenschau zahlreicher Handlungen des Täters eintritt‘…
Unterm Strich wird der deutschen Justiz das Armutszeugnis bescheinigt, dass man von Amts wegen offenbar nicht in der Lage ist, Mobbing so zu definieren, dass es strafrechtlich als ‚Mobbing‘ geahndet werden kann.
Nun, da haben uns wohl verschiedene andere Staaten einiges voraus…
Ich werde gelegentlich dazu mein Statement veröffentlichen.
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