Petition 4-18-07-451-008992: Besonderer Teil im StGB gegen Mobbing

Meine heutige – vorläufige – Nachricht an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:
AktenzeichenSehr geehrte Frau Steinke,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.01.2017.

Ich bitte um Zusendung bzw. digitale Übermittlung des entsprechenden Sitzungsprotokolls, da ich gern wissen möchte, was unter ‘Der Ausschuss hat das Vorbringen geprüft’ zu verstehen ist. Zahlreiche in der Vergangenheit veröffentlichte Skandale unterschiedlichster Bereiche hätten nie geschehen können, wenn die Umstände wirklich (wie stets behauptet wurde) objektiv geprüft statt nur ‘abgenickt’ worden wären.

Ich möchte genaueres wissen über den erwähnten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zudem interessiert mich, wer eigentlich die Mitglieder dieses Petitionsausschusses waren. Wer entscheidet hier ‘mal eben’ über Gesundheit, Lebensqualität oder gar Leben und Tod der zahllosen Betroffenen in Deutschland, die sich – entgegen den gebetsmühlenartig wiederholten Ausführungen über angeblich ausreichende rechtliche Möglichkeiten – nicht wehren können.

Was bedeutet ‘Das Verfahren ist beendet’? Muss ich jetzt einen neuen Anlauf starten, um all den verzweifelten Mobbing-Opfern in Deutschland eine Perspektive zu geben?

Die Forderung nach einem entsprechenden Strafrecht gegen Mobbing wird selbstverständlich aufrecht erhalten, denn ein solches Gesetz ist in Deutschland längst überfällig.

Auf den unter dem Aspekt der Verharmlosung verwandten Hinweis der ‘Freiwilligkeit’ im Verein werde ich ausführlich noch eingehen.

Mit der Bitte um kurzfristige Übermittlung des Protokolls mit allen hier erfragten Einzelheiten danke ich im Voraus für Ihre Mühe.

Ilia Faye
– Autorin gegen Mobbing –

Über Ilia-Faye

Ich bin: Harmonie-Junkie. Ich schätze: Ehrlichkeit, Offenheit, Zuverlässigkeit. Ich verachte: Missgunst, Niedertracht, Feigheit, Hinterhältigkeit, unsoziales Verhalten.
Dieser Beitrag wurde unter Kampf gegen Mobbing veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.