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Bundesministerium der Justiz sprachlos?
Dreimal habe ich nun schon das Bundesministerium der Justiz öffentlich angeschrieben:
Ein Strafrecht gegen Mobbing muss her!
Es gibt zu viele Suizide und zu viele ernst zu nehmende Erkrankungen, die durch Mobbing verursacht sind.
Artikel 17 unseres Grundgesetzes gibt mir ja immerhin das Recht, mich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. Was jedoch die Beantwortung meiner Briefe angeht…
Nun ja, im Ministerium ist man wohl sprachlos. Das kommt mir irgendwie bekannt vor. Wenn ich meinen Mobbern berechtigte Fragen stellte, bekam ich auch keine Antworten. ‚Aussitzen’ heißt hier die Devise. Für mehr reicht(e) es offenbar nicht.
Wird sich wohl eines Tages ein/e Bundesjustizminister/in wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, weil Mobber sich über unsere gültigen Gesetze – und damit völlig ungenügende Strafverfolgung ihrer Taten – reihenweise totlachen?
Unbequeme Fragen werden vorzugsweise totgeschwiegen: keine Antworten bzw. nur ein Pauschalschreiben… Kann man als mündiger Bürger nicht eine vernünftige Antwort erwarten? Wenn ich Fragen stelle, erwarte ich auch Antworten. Bin ich deswegen ‚anders’? Selbst Falschparker werden in Deutschland intensiver verfolgt als diese Urheber massiver Gewalt. Das ist doch wohl ein Witz!
Ich sende einen vierten offenen Brief an das Ministerium – und gleichzeitig an die Privatanschrift unserer Bundesjustizministerin. Vielleicht liest sie ja ihre Post, wenn diese auch nach Hause kommt.
Eine weitere Aktion ist in Vorbereitung…
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