Petitions-Ausschuss des Deutschen Bundestages: Rechte von 1,5 Millionen Mobbing-Opfern nicht von allgemeinem Interesse

SchwerstverbrecherMobbing – ein Begriff, den inzwischen jeder kennt – ein Begriff, der stets begleitet ist von Halbwahrheiten, Fehlinformationen und Verharmlosung. So werden Mobbing-Opfer gern als Einzelfälle abgetan – als ‚Sensibelchen’, die eben einfach mit dem Leben nicht zurechtkommen. Besonders ‚gut informierte’ Bürger empfehlen gern: „Wehr dich doch! Mobbing ist doch strafbar!“

Weit gefehlt! Das deutsche Strafrecht kennt den Begriff ‚Mobbing’ nicht. Nach aktuellem Recht wird ‚Mobbing’ in Einzeltaten zerlegt – beispielsweise üble Nachrede und Verleumdung –, wodurch eine Bagatellisierung der Gesamtsituation erzeugt und die Beweisbarkeit in erheblichem Maße erschwert wird. Das Opfer wird darüber hinaus kurzerhand an das Zivilrecht verwiesen und muss dort selber jede einzelne Tat belegen. Für das Opfer ein hoffnungsloses Unterfangen, denn bei Mobbing geht es schnell um eine drei- oder mehrstellige Zahl von Einzeltaten.

Mindestens seit dem Jahre 2000 fordern Mobbing-Opfer daher immer wieder die Schaffung eines Gesetzes gegen Mobbing – mindestens seit dem Jahre 2000 werden diese Forderungen immer wieder mit demselben Wortlaut abgelehnt: ‚Es gebe bereits genügend rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.’ (Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses aus dem Jahre 2000, S. 17/18 + Bsp.-Korrespondenz unter www.mobbing.ilia-faye.de/kgm.html). Diese Aussage wurde anhand konkreter Beispiele längst widerlegt.

Petitionsausschuss lehnt Veröffentlichung zum Mitzeichnen ab

Zum Internationalen Tag der Gerechtigkeit, dem 17. Juli, wurde im Jahre 2014 – unterstützt durch eine gleichlautende Briefe-Aktion an das Bundesministerium der Justiz – der Deutsche Bundestag erneut mittels Petition aufgefordert, endlich einen eigenen Tatbestand ‚Mobbing’ in das deutsche Strafrecht aufzunehmen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte die Veröffentlichung dieser Petition mit der Begründung ab, das Anliegen sei nicht von allgemeinem Interesse und nicht für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet.

In Fachkreisen spricht man von etwa 1,5 Millionen Betroffenen pro Jahr in Deutschland. 1,5 Millionen ‚Einzelfälle’ – Dunkelziffer unbekannt. Die gesundheitlichen Folgen sind vielfältig und gravierend. Im Gesundheitsreport 2014 der DAK beispielsweise liegen Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen an dritter Stelle.

In Deutschland sterben weit mehr Menschen durch Suizide als durch Verkehrsunfälle. Etwa jeder vierte Suizid wird auf Mobbing zurückgeführt. Bei rund 10.000 Freitoden pro Jahr sind das geschätzte 2.500 Selbstmorde aufgrund von Psychoterror – mehr als 6 Tote täglich. ‚Einzelfälle’ – ‚Sensibelchen’…
…nicht von allgemeinem Interesse!

kumulierendeWirkungEine hochinteressante Veröffentlichung gab es bereits im Jahre 2001 durch Dr. med. A. Bämayr, der ‚Mobbing’ unmissverständlich als pure Gewalt bezeichnet – mit fatalen Folgen für die Opfer, resultierend aus vielen kumulierend wirkenden leichten, mittelschweren und gelegentlich auch schweren einzelnen Mobbinghandlungen. Um dieser wichtigen Erkenntnis Rechnung zu tragen, müssten auch rechtlich alle Mobbinghandlungen zusammengefasst und – aufgrund der kumulierenden Wirkung – als eine Tat behandelt werden. Das lässt die aktuelle Rechtsprechung jedoch nicht zu.

Die konsequente Weigerung der deutschen Politik, ‚Mobbing’ als Straftatbestand zu definieren, ist nicht nur als unterlassene Hilfeleistung, sondern als systematischer Täterschutz oder auch als Mittäterschaft zu betrachten. Der jahrelangen Hartnäckigkeit, mit der Mobbing-Opfern ein angemessener gesetzlicher Schutz verweigert wird, kann man nur mit einer ebenso hartnäckigen Forderung nach einer geeigneten gesetzlichen Regelung begegnen.

Da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Veröffentlichung auf den eigenen Seiten verweigerte, wurde die Petition ‚Forderung zur Schaffung einer eigenen Strafrechtsnorm ‚Mobbing’ oder eines Qualifikationstatbestandes im Rahmen der Körperverletzungsdelikte gem. §§ 223 StGB, insbesondere der §§ 224 oder 226 StGB, zur Sanktionierung von Mobbing als Form psychischer Gewalt’ zum Mitzeichnen unter www.change.org veröffentlicht.

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt – Mobbing ist Gewalt. Jeder, der sich gegen diese perfide Form von Gewalt ausspricht, ist gebeten, diese Online-Petition durch seine Unterschrift zu unterstützen und auch andere Interessierte darauf aufmerksam zu machen. Wir sind das Volk – und im Namen des Volkes sollte endlich Recht gesprochen werden.

Über Ilia-Faye

Ich bin: Harmonie-Junkie. Ich schätze: Ehrlichkeit, Offenheit, Zuverlässigkeit. Ich verachte: Missgunst, Niedertracht, Feigheit, Hinterhältigkeit, unsoziales Verhalten.
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